Auszug aus den AGB - Punkt 15 "Zahlung"
Besteht keine gesonderte Vereinbarung, ist der Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer prompt zahlbar ohne Abzug. Zugestandene Skontoabzüge sind unzulässig, wenn noch ältere Rechnungen offen stehen, deren Fälligkeit bereits überschritten ist. Wechselzahlungen sind nur zulässig, wenn sie mit uns vereinbart wurden. Zahlungen werden auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet, und zwar in der Reihenfolge, Kosten, Zinsen, Hauptsache. Nachberechnungen im Falle eines Irrtums sind vorbehalten. Für den Fall eines Verzuges verpflichtet sich der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 10% p. A. zu bezahlen. Alle Mahn- und Inkassospesen sowie Kosten anwaltlicher Interventionen sind zu ersetzen. Bei Sonderanfertigung ist eine Anzahlung von ca. 50% des Rechnungsbetrages für die bestellte Ware und für den anfallenden Kostenbeitrag von Behelfsschablonen und Entwürfen nötig. Dieser Betrag ist sofort zuzüglich Mehrwertssteuer nach Auftragserteilung fällig. Etwaige Bankspesen bei Überweisung des Rechnungsbetrages trägt der Käufer. Eine Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung gegen Ansprüche des Lieferanten ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig. Punkt 14 Satz 6, Satz 7 und letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.