Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Fahnen-Gärtner GmbH

im folgenden Lieferant genannt:

1. Auftragsbestätigung

Jeder Auftrag für Maste und Sonderanfertigungen bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestellung durch den Käufer und einer Auftragsbestätigung durch den Lieferanten.

Diese gilt nach 48 Stunden als vom Käufer angenommen und akzeptiert. Letztgenannter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

 

2. Preis

Die genannten Preise sind exklusive österreichischer Umsatzsteuer zu verstehen und werden in EURO ausgewiesen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Preisänderungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, behalten wir uns vor. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Der Punkt 2 Satz 3 und Satz 4 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

 

3. Anfertigung nach Vorlagen

Bei Erzeugung von Waren nach einer Vorlage des Kunden wird der Lieferant diese so gut wie möglich reproduzieren. Farbangaben in HKS oder Pantone werden nach der Version HKS-K bzw. Pantone C bestmöglich angeglichen. Grundsätzlich werden unsere Druckfarben im Normlicht D50 abgemustert. Abweichungen in Farbe und Darstellung, bedingt durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien, müssen wir uns vorbehalten und es liegt darin kein Mangel. Dies gilt auch bei Druckmustern im Vergleich zu Serienanfertigungen. So liegen auch Maßabweichungen in Breite und Länge von +/- 5%, bedingt durch den technischen Produktionsablauf, in einer üblichen Toleranzgrenze.

Bei Verbrauchergeschäften gilt anstelle der obigen Vertragsbedingungen zu Punkt 3 (Abweichungen in Farbe und Darstellung) folgendes: Geringfügige Abweichungen in Farbe und Darstellung, bedingt durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien, gelten vorweg als genehmigt, sofern sie dem Kunden zumutbar sind. Dies gilt auch bei Druckmustern im Vergleich zu Serienanfertigungen. Auch geringfügige Maßabweichungen in Breite und Länge, bedingt durch den technischen Produktionsablauf, die dem Kunden zumutbar sind, gelten vorweg als genehmigt.

 

4. Entwürfe und Behelfsschablonen

Unsere Preise verstehen sich unter der Voraussetzung beigestellter Kundenvorlagen, die entsprechend unserem Grafikdaten - Austauschblatt grafisch aufbereitet sind. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitungen, weil zum Beispiel Schriften nicht in Kurven umgewandelt sind, werden von uns nach aktuellem Grafik-Stundensatz in Rechnung gestellt. Bei den Druckdaten haftet der Auftragserteiler dafür, dass keine Urheber-Warenzeichen und sonstige Schutzrechte dritter Personen verletzt werden. Zeichnungen und Entwürfe, ebenso Behelfsschablonen, Filme, Stickkarten, sowie sonstige Gestaltungsvorlagen, die bei uns im Haus gefertigt werden, verbleiben im Eigentum des Lieferanten und dürfen nur im Einvernehmen mit uns verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden. Auftragsunterlagen werden in Form von Daten 3 Jahre aufbewahrt, spätere Nachbestellungen bedürfen eines Kostenanteiles zur Reaktivierung dieser Vorlagen und werden nach aktuellem Grafik-Stundensatz in Rechnung gestellt. Filme und Schablonen werden nicht aufbewahrt.

 

5. Design- und Nutzungsrechte

Sämtliche von uns geschaffenen Werke, wie z.B. Logos, … sind unser geistiges Eigentum und urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich also, jede über den gegenständlichen Kaufvertrag hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung, insbesondere Nachahmung, Verbreitung, Vervielfältigung und dergleichen zu unterlassen. Ausnahmen sind nur gegen Entgelt und eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung möglich. Soweit für derartige Werke Beiträge vom Kunden geliefert werden, versichert dieser, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und hält insofern den Lieferanten schad- und klaglos.

Der Lieferant ist berechtigt mit den bestellten Designs bzw. Produkten Werbung für eigene Zwecke zu betreiben und dabei auf den Namen und das Logo des Käufers hinzuweisen.

 

6. Liefer- und Leistungszeit

Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Ein vereinbarter Liefertermin macht das Geschäft noch nicht zu einem Fixgeschäft. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, kann keine Haftung übernommen werden. Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.

 

7. Beigestellte Ware

Die Veredelung beigestellter Ware erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Beigestellte Materialien müssen vorab bei uns einer Prüfung auf Verarbeitbarkeit unterzogen werden.

 

8. Lieferung und Montage Fahnenmasten

Das Aufstellen von Fahnenmast und Fahne hat entsprechend der Montageanleitung zu erfolgen. Bei Lieferung von Fahnenmasten übernimmt der Lieferant keine Haftung für die Voraussetzung der Aufstellung bzw. Montage derselben bzw. daraus resultierende Schäden. Wir bitten den Kunden die örtlichen Verhältnisse selbst zu prüfen.

 

9. Wind und Sturmschäden

Zur Schonung von Fahnen und Fahnenmasten und zur Vermeidung von Schäden müssen Fahnen beginnend mit Windstärke 7 (= 50-61 km/h) eingeholt und Masten beginnend mit Windstärke 8 (= 62-74 km/h) umgelegt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir für Sturmschäden an Fahnen, Fahnenmasten oder Dritten KEINE HAFTUNG übernehmen können!!!

 

10. Versand

Der Versand erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Sendung z.B. DPD, Bahnexpress, etc. erfolgt unversichert, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Porto und Verpackungskosten werden zu Selbstkosten berechnet.

 

11. Gewährleistung

Verwiesen wird auf die gleichzeitig mit der Ware übergebene Montage bzw. Pflegeanleitung. Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der jeweiligen Sendung (auch Teillieferungen) anerkannt, sofern sie schriftlich erfolgen und die genannte Pflegeanleitung genau eingehalten wurde. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Bei Qualitätsbeanstandungen binnen obiger Frist unterwerfen sich beide Teile, so der Käufer nicht Verbraucher nach dem Konsumentenschutzgesetz ist, dem Schiedsgericht der Wiener Warenbörse. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen behalten wir uns vor, in angemessener Frist, mangelhafte gegen mangelfreie Ware auszutauschen, sowie Waren zu verbessern und Fehlendes nachzutragen. Allfällige Umsatzrabatte werden nur auf Basis voll bezahlter Rechnungen gewährt. Eine Haftung für die Haltbarkeitsdauer bei Flaggen und Fahnen im Außenbereich wird aufgrund unterschiedlichster Witterungs- und Umwelteinflüsse ausgeschlossen. Das Auftreten von Verschleißerscheinungen stellt jedenfalls keinen Fall der Gewährleistung dar.

Der Punkt 11 Satz 2, Satz 3, und Satz 4 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

 

12. Reklamationen

Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich und sofort bei Übernahme der ÖBB bzw. dem jeweiligen Zusteller/ Transporteur zu melden (jeder Anspruch uns gegenüber entfällt — siehe dazu auch Punkt 10). Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines aliquoten Teils des Rechnungsbetrages. Selbständige Veränderungen an unseren Produkten schließen jede Gewährleistung aus. Der Punkt 12 Satz 2 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

 

13. Haftung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Produkthaftung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Punkt 13 gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.

 

14. Zahlung

Besteht keine gesonderte Vereinbarung, ist der Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertssteuer prompt zahlbar ohne Abzug. Zugestandene Skontoabzüge sind unzulässig, wenn noch ältere Rechnungen offen stehen, deren Fälligkeit bereits überschritten ist. Wechselzahlungen sind nur zulässig, wenn sie mit uns vereinbart wurden. Zahlungen werden auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet, und zwar in der Reihenfolge, Kosten, Zinsen, Hauptsache. Nachberechnungen im Falle eines Irrtums sind vorbehalten. Für den Fall eines Verzuges verpflichtet sich der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 10% p. A. zu bezahlen. Alle Mahn- und Inkassospesen sowie Kosten anwaltlicher Interventionen sind zu ersetzen. Bei Sonderanfertigung ist eine Anzahlung von ca. 50% des Rechnungsbetrages für die bestellte Ware und für den anfallenden Kostenbeitrag von Behelfsschablonen und Entwürfen nötig. Dieser Betrag ist sofort zuzüglich Mehrwertssteuer nach Auftragserteilung fällig. Etwaige Bankspesen bei Überweisung des Rechnungsbetrages trägt der Käufer. Eine Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung gegen Ansprüche des Lieferanten ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig. Punkt 14 Satz 6, Satz 7 und letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

 

15. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vom Verkaufspreis, Zinsen und Kosten im Eigentum des Verkäufers, wobei der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt für alle Schäden, auch durch höhere Gewalt, bis zum vollen Kaufpreis haftet. Bei Pfändung dem Eigentumsvorbehalt unterworfener Ware oder bei Insolvenz des Käufers hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und den Lieferanten umgehend zu verständigen. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)-Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)-Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (etwa Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers _ insbesondere Zahlungsverzug _ sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

 

16. Erfüllungsort, Rechtswahl und Schiedsklausel

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Mittersill. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Punkt 16 letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

 

17. POWERFLAG Garantie

Die Garantie gilt ausschließlich für das Produkt POWERFLAG bzw. POWERFLAG-RC (155g Ware, Material Polyweb Plus® bzw. Polyweb Plus® RC). Der Garantiezeitraum beträgt 12 Monate ab dem Lieferdatum, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem die Fahne gehisst wird. Zu einem späteren Zeitpunkt können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Treten innerhalb dieses Zeitraumes Schäden auf, übernimmt der Lieferant die Reparatur kostenlos. Die Garantie greift ab einem Zerstörungsgrad der Stufe 3 laut unserer Skala der Zerstörungsgrade. Es handelt sich um eine vom Lieferanten freiwillig angebotene Zusatzleistung. Ausgenommen von der Garantie sind Sturmschäden, Naturkatastrophen (Muren, Lawinen, ...) sowie mutwillige Beschädigungen (Vandalismus).                                                                                      

 

 

 

BANKVERBINDUNGEN

RAIBA:
IBAN: AT353503900000010157,  BIC: RVSAAT2S039

Sparkasse:
IBAN: AT502040200000005181, BIC: SPMIAT21

Raiffeisenverband:
IBAN: AT643500000000051540, BIC: RVSAAT2S

 

Sämtliche an Sie gelieferten Verpackungen sind zur Gänze über die ARA unter der Lizenznummer 3216 entpflichtet.