Beflaggungsregeln zur Anordnung der Fahnen
a) Rangfolge bei Kombination von Firmenfahnen und Nationalfahnen (Abb. 1 und 2)
- Firmenfahnen hängen grundsätzlich rechts (vom Betrachter aus gesehen)
- Die Nationalfahne hängt bei Verwendung von drei Fahnen immer in der Mitte
- Bundesländerfahnen hängen links von der Nationalflagge
b) Rangfolge bei Beflaggung von mehr als drei Fahnenmaste mit internationalen Fahnen (Abb. 3)
- Links wird mit der gastgebenden Nation begonnen (vom Betrachter aus gesehen)
- Im Anschluss folgen die weiteren Nationen in alphabetischer Reihenfolge.
c) Rangfolge bei Beflaggung für einen Gast (Abb. 4)
- Links wird die Nationalfahne des Gastgebers gehisst (vom Betrachter aus gesehen)
- In weiterer Folge die Fahne des Gastlandes: EU, bundesland, Stadt bzw. Gemeindefahne
